Check vor Jahresende
Mit den von uns erstellten Auswertungen aufgrund Ihrer Buchhaltungsunterlagen sind Sie bereits sehr gut über den Unternehmenserfolg unterrichtet. Auch die voraussichtliche Jahresabschreibung wird bereits eingebucht.
Damit Sie noch vor Jahresende die entsprechenden Gestaltungen forcieren können, bieten wir Ihnen eine vorläufige Gewinnermittlung im November des laufenden Jahres an. Mit diesen Zahlen sind Sie in der Lage, aktive Steuergestaltungspolitik unter betriebswirtschaftlichen Aspekten zu betreiben.
Wir nehmen dazu Ihren vorläufigen Gewinn und bereinigen ihn um nachfolgende Korrekturposten:
1. Rückstellungen
Veränderung von Rückstellungen (vor allem Abfertigungsrückstellungen).
2. Abgrenzungen
Ermittlung der erforderlichen Abgrenzungen (sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, aktive und passive Rechnungsabgrenzung).
3. Inventur
Die vorläufige Inventur wird eingebucht.
4. Personalverrechnung
Das Weihnachtsgeld der Dienstnehmer wird berücksichtigt. Auch allfällige Sonderzahlungen von unterjährig eingetretenen Dienstnehmern werden berücksichtigt.
5. Saisonale Schwankungen
Auch die in einigen Branchen umsatzstärkeren Monate am Jahresende werden beachtet.
6. Gegenverrechnungen
Allfällige steuerschonende Gegenverrechnungen werden berücksichtigt.
Als Ergebnis erhalten Sie einen Bericht von weiteren überlegenswerten Maßnahmen. Schließlich wird die, sich daraus ergebende, Steuerlast unter Berücksichtigung der Steuervorauszahlungen ermittelt.