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Check vor Jahresende

Mit den von uns erstellten Auswertungen aufgrund Ihrer Buchhaltungsunterlagen sind Sie bereits sehr gut über den Unternehmenserfolg unterrichtet. Auch die voraussichtliche Jahresabschreibung wird bereits eingebucht.

Damit Sie noch vor Jahresende die entsprechenden Gestaltungen forcieren können, bieten wir Ihnen eine vorläufige Gewinnermittlung im November des laufenden Jahres an. Mit diesen Zahlen sind Sie in der Lage, aktive Steuergestaltungspolitik unter betriebswirtschaftlichen Aspekten zu betreiben.

Wir nehmen dazu Ihren vorläufigen Gewinn und bereinigen ihn um nachfolgende Korrekturposten:

1. Rückstellungen

Veränderung von Rückstellungen (vor allem Abfertigungsrückstellungen).

2. Abgrenzungen

Ermittlung der erforderlichen Abgrenzungen (sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, aktive und passive Rechnungsabgrenzung).

3. Inventur

Die vorläufige Inventur wird eingebucht.

4. Personalverrechnung

Das Weihnachtsgeld der Dienstnehmer wird berücksichtigt. Auch allfällige Sonderzahlungen von unterjährig eingetretenen Dienstnehmern werden berücksichtigt.

5. Saisonale Schwankungen

Auch die in einigen Branchen umsatzstärkeren Monate am Jahresende werden beachtet.

6. Gegenverrechnungen

Allfällige steuerschonende Gegenverrechnungen werden berücksichtigt.

Als Ergebnis erhalten Sie einen Bericht von weiteren überlegenswerten Maßnahmen. Schließlich wird die, sich daraus ergebende, Steuerlast unter Berücksichtigung der Steuervorauszahlungen ermittelt.