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Prognose für Steuerabschätzung

Die Hochrechnung der Daten wird geschätzt und erfolgt nicht auf einer Planung von genauen Betriebseinnahmen und -ausgaben. Damit soll ein besseres Bild der Gewinnsteuern und der SVS-Beiträge erzielt werden, es gibt zwei Modelle:

a) Prognose Wirtschaftsjahr linear

Der Gewinn des Wirtschaftsjahres wird linear hochgerechnet. Bei einem Gewinn von 12.000 Euro nach 6 Monaten errechnet sich daher ein Gewinn von 24.000 Euro (12.000 durch 6 mal 12). Das ist unsere Standardeinstellung, die geändert werden kann.

b) Prognose Vorjahr und Wirtschaftsjahr linear

Das Vorjahr und das Wirtschaftsjahr werden einbezogen. Der Vorjahresgewinn beträgt 42.000 Euro, der Gewinn im Wirtschaftsjahr beträgt nach 6 Monaten 12.000 Euro: 54.000 durch 18 Monate mal 12 Monate = 36.000 Euro Prognosegewinn heuer.

Für beide Modelle gilt dabei Folgendes: 

- Vorauszahlungen: Bei der Einkommen-/Körperschaftsteuernachzahlung werden die Vorauszahlungen abgezogen, gleiches gilt für die SVS-Beiträge. Änderungen von SVS-Beiträgen werden berücksichtigt, wenn uns diese aktiv mitgeteilt werden.
- Sonderpositionen: Der Gewinnfreibetrag (einschließlich begünstigter Investitionen) und weitere steuerliche Vorschriften (bspw. Geschäftsessen) werden berücksichtigt. Sondersituationen (bspw. neues Dienstverhältnis) werden bei Mitteilung einbezogen.
- Nachzahlung/Herabsetzung: Eine negative Nachzahlung ist eine Gutschrift. Die Einkommen-/Körperschaftsteuer kann aufgrund dieser Daten bis 30.9. eines Jahres, die SVS-Beiträge können rund zwei Wochen vor dem Versand des letzten Quartals herabgesetzt werden.