Grunderwerbsteuer-Erstattung bei Eintritt auflösender Bedingungen
Wenn Sie Grundstücke übertragen wollen, sollten Sie vorab mit uns in Kontakt treten, damit wir
eine steueroptimale Übertragung vorbereiten können.

Bei unentgeltlichen Vorgängen (etwa einer Übertragung von den Eltern an die Kinder) kommt der Stufentarif zur Anwendung. Die Steuersätze beim Stufentarif betragen
- für die ersten 250.000 Euro des Grundstückwertes 0,5 Prozent;
- für die nächsten 150.000 Euro des Grundstückwertes 2,0 Prozent
- und darüber hinaus 3,5 Prozent
Die Steuer wird auf Antrag nicht festgesetzt
- wenn der Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren seit der Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung, durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechtes oder eines Wiederkaufsrechtes rückgängig gemacht wird,
- wenn der Erwerbsvorgang auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wird, weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt werden,
- wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründen sollte, ungültig ist und das wirtschaftliche Ergebnis des ungültigen Rechtsgeschäftes beseitigt wird,
- wenn das geschenkte Grundstück aufgrund eines Rechtsanspruches herausgegeben werden musste oder ein von Todes wegen erworbenes Grundstück herausgegeben werden musste und dieses beim Empfänger einen Erwerb von Todes wegen darstellt.